Sonntag, 1. Februar 2015

Der Islam gehört zu Deutschland.Nicht jeder Islam gehört zu Deutschland. Kapriolen einer christlichen Kanzlerin

Merkel: In Deutschland leben rund vier Millionen Muslime. Viele von ihnen praktizieren ihren Glauben, den Islam. Es gibt islamischen Religionsunterricht, Lehrstühle für islamische Theologie und eine Islamkonferenz. Deshalb ist es Realität, dass der Islam inzwischen auch zu Deutschland gehört. Klar ist aber auch, dass das Grundgesetz nur die Glaubensbetätigung, und zwar aller Religionen, schützt, die sich innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt. Islamismus und Extremismus gehören nicht dazu und müssen entschlossen bekämpft werden. (Abendblatt)
These1: Der Islam gehört zu Deutschland.

Darüber ist schon viel gestritten worden. Muss man hier nicht nochmal aufwärmen.

These2: Islam ist nicht "Islamismus"

Was ist Islam? Was sind die Unterschiede und was sind die Gemeinsamkeiten zum angeblichen "Islamismus"? Ob diese These haltbar ist, ist auch strittig.

These3: Islamismus gehört nicht zur FDGO

Angela Merkel, christliche GröKaZ, entscheidet ganz alleine, wer oder was zu Deutschland dazugehört und wer oder was nicht. Sie entscheidet, was sich innerhalb oder ausserhalb der FDGO gehört.
Nach ihrem Gutsto. Willkürlich. "Basta!". Das ist MACHT. Das steht ihr zu und nur ihr steht das zu, denn sie ist Angela, die Große.

Sie entscheidet damit offensichtlich auch, wer oder was Schutz des Grundgesetzes und der FDGO bekommt und was nicht. Wir erinnern uns an den Art. 1 Grundgesetz:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Dort steht im Abs. 1 etwas von MENSCHEN, nicht von Deutschen, nicht von CDU-Mitgliedern, nicht von CDU-Chefs. Die Würde ALLER Menschen zu schützen, das ist die Aufgabe der "vollziehenden Gewalt", nicht willkürlich von der Regierung jemanden oder eine Religion oder eine Sekte in das Ausserhalb des Schutzes durch das Grundgesetz zu stellen.

Das ist in diesem Land schon öfter von der legalen Regierung gemacht worden. Zu oft.  #Feind #Vogelfrei #Ächtung #Untermensch

Deshalb haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes in eben diesem Grundgesetz sehr hohe Hürden aufgestellt, die unsere Kanzlerin von christlichen Gottes Gnaden natürlich ignorieren und wegwischen kann. Sind wir auf dem Weg in einen Libanon, in dem nach Konfessionen Staat gemacht wird? Oder erinnern wir uns, dass im selben Grundgesetz Art. 140 noch immer auf das Gebot einer weltanschaulichen Neutralität ("Laizismus") verwiesen wird?